Flugplatz 

Flugplatzordnung

1. Die Inbetriebnahme eines Flugmodells ist ausnahmslos nur mit gültiger Registrierung, Kennzeichnung und der vom Gesetz vorgeschrieben Versicherung gestattet (gilt auch für Gastflieger). Jugendliche unter 16 Jahren müssen unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person, die registriert ist, fliegen.
Das Fliegen unter Alkohol-, Drogen-, & Medikamenteneinfluss ist verboten.

2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme einer RC-Anlage mit 35 oder 40 MHz mit den anwesenden Piloten Rücksprache zu halten.

3. Die Betriebszeit für alle Verbrennungsmotoren ist ausnahmslos von 08:00 bis 20:00 Uhr. Modelle, die lauter als 95 dB(A) sind (Richtlinien zur Lautstärkenmessung liegen dem Phonmessgerät bei), dürfen auf unserem Modellflugplatz nicht in Betrieb genommen werden. Das Einlaufen von Verbrennungsmotoren ist ausschließlich bei der Feuerstelle vorzunehmen. Die Inbetriebnahme von Verbrennungsmotoren auf den Montagetischen ist zu unterlassen.

4. Zuschauer und Kinder haben sich aus Sicherheitsgründen ausschließlich hinter den Holzbalken im Zuschauerbereich bzw. Parkplatzbereich aufzuhalten.

5. Das Überfliegen des Schutzbereiches (siehe Plan) ist in einer Höhe unter 50 m ausnahmslos verboten. Auch in größerer Höhe ist ein Überfliegen des Schutzbereiches aus Sicherheitsgründen zu vermeiden.

6. Jeder Start und jede Landung ist laut anzusagen und hat, wenn möglich, in Pistenrichtung zu erfolgen. Das „Hineinlanden“ in den Schutzbereich ist verboten. Die Piste ist nach dem Start bzw. der Landung sofort wieder zu verlassen.

7. Der Übungs- und Schwebeplatz für Helikopter oder Drohnen ist im Lageplan mit H gekennzeichnet. Auch für Helikopterpiloten oder Drohnenpiloten gilt die allgemeine Flugplatzordnung inkl. Schutzbereich.

8. Es ist absolut notwendig, die modellfliegenden Piloten auf ein nahendes bemanntes Luftfahrzeug aufmerksam zu machen. In diesem Fall hat der Modellpilot sofort seinen Flug abzubrechen. Die maximale Flughöhe für Flugmodelle beträgt aktuell 120 Meter.

9. Die Außenbergung eines Modells hat auf kürzestem Weg und mit dem geringstmöglichen Flurschaden zu erfolgen.

10. Der vorhandene Parkplatz ist durch das schräge Abstellen der Fahrzeuge platzsparend auszunutzen.

11. Jegliche Gefährdung durch leichtfertiges Verhalten ist strengstens untersagt.
Im Falle eines drohenden Absturzes eines Modelles sind alle Anwesenden lautstark zu warnen.

12. Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Flugplatzordnung zu achten.

13. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass beim Verlassen des Flugplatzes als letzter Anwesender die Alarmanlage aktiviert ist.

Die Nichteinhaltung der Flugplatzordnung wird nicht geduldet. Der Vorstand behält sich nötige Maßnahmen vor, die bis zum Ausschluss führen können.

Hir kannst du unsere Flugplatzordnung herunterladen.